Schon mal mitbekommen, dass es nicht nur auf Elektrogeräte eine
Garantie gibt?😀
Auch Lebensmittel haben diese. Es gibt aber einen Unterschied:
Elektrogeräte werden nach Ablauf der Garantie weiter verwendet,
denn keiner geht davon aus, dass die Geräte danach nicht mehr zu gebrauchen
sind, dass die Haltbarkeit abgelaufen ist.
Bei Lebensmittel hingegen ist das anderes. Es heißt zwar, dass
etwas MINDESTENS bis zu einem gewissen Zeitpunkt haltbar ist, also auch noch
länger haltbar sein kann, aber das interessiert viele nicht.
Daher: Es ist eine Garantie und gehört danach nicht einfach weggeworfen!
Noch schlimmer: Ich habe letztens jemanden mitbekommen, der
zugegeben hat, die Speisen lieber kurz vorher wegzuwerfen, was schon traurig
ist.😕
Bei Elektrogeräten hebt übrigens jeder den Kassenzettel auf. Wer
macht es bei Lebensmittel? Es gibt ja auch eine Garantie! Wenn also etwas doch
nicht gut ist, bitte zurückgeben, das Geld bekommt man wieder. Allerdings: Es
sollte nicht schon lange offen da stehen. – Genauso wie bei Elektrogeräten
heißt es, dass man sich daran halten soll, was drauf steht. – Also nach dem
Öffnen schnell verbrauchen
Und ein paar Tipps, wenn die Garantie vorbei ist:
·
Riechen, ob es noch gut ist (riecht es erdig oder vergärt...)
· Falls riechen nicht reicht: schmecken. Dann aber bitte nach dem ersten Bissen stehen lassen/entsorgen, falls es nicht mehr gut ist.
· Falls riechen nicht reicht: schmecken. Dann aber bitte nach dem ersten Bissen stehen lassen/entsorgen, falls es nicht mehr gut ist.
·
Ansehen, ob sich die Form verändert hat, ob Schimmel zu sehen ist...
·
Dosen, die eine Wölbung haben, vernichten
Das meiste kann man noch essen.
Noch etwas: Zur Mindestgarantie gibt es auch noch etwas anderes
bei Lebensmittel, vor allem bei Fleisch. Da heißt es: „Zu verbrauchen bis!“
Hier ist wichtig sich tatsächlich daran zu halten.
Nachtrag im Januar 2019:
Ende letztes Jahres habe ich von einer verstorbenen Frau noch alle Lebensmittel, Gewürze... "geerbt". Mit dabei: Brühwürfel einer bekannten Marke, z.T. MdH bis 2002 bzw 2005. Ich habe daran gerochen und es geschmeckt und für gut befunden. Da ich aber nicht weiß, ob vielleicht irgendeine chemische Reaktion nach so langer Zeit einsetzt, habe ich die Firma angeschrieben.
Die Antwort: Ich solle diese Brühwürfel nicht mehr nehmen.
Die Begründung: Der Geschmack ist nicht mehr so intensiv.
Es stand kein Wort von chemischer Zersetzung oder sonst etwas dabei. Nur, dass der Geschmack nicht so intensiv ist. - Natürlich werde ich diese Brühwürfel noch aufbrauchen, denn es ist noch gut. Evtl. muss eben etwas mehr genommen werden.
Nachtrag im Januar 2019:
Ende letztes Jahres habe ich von einer verstorbenen Frau noch alle Lebensmittel, Gewürze... "geerbt". Mit dabei: Brühwürfel einer bekannten Marke, z.T. MdH bis 2002 bzw 2005. Ich habe daran gerochen und es geschmeckt und für gut befunden. Da ich aber nicht weiß, ob vielleicht irgendeine chemische Reaktion nach so langer Zeit einsetzt, habe ich die Firma angeschrieben.
Die Antwort: Ich solle diese Brühwürfel nicht mehr nehmen.
Die Begründung: Der Geschmack ist nicht mehr so intensiv.
Es stand kein Wort von chemischer Zersetzung oder sonst etwas dabei. Nur, dass der Geschmack nicht so intensiv ist. - Natürlich werde ich diese Brühwürfel noch aufbrauchen, denn es ist noch gut. Evtl. muss eben etwas mehr genommen werden.
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